Vorsorge

KREBS VORSORGEUNTERSUCHUNG

Krebs-Vorsorgeuntersuchungen sind Systeme der Früherkennung, deren Kosten teilweise von den Krankenkassen übernommen werden und teilweise selbst gezahlt werden müssen.

Die Schulmedizin konnte im Verlauf von Langzeitstudien feststellen, dass einige Krebsarten bessere Heilungschancen haben, wenn sie sehr früh erkannt und im Anfangsstadium behandelt werden.

Dazu zählen aber nur niederschwellige Lungenkrebserkrankungen, Brust- und Darmkrebs. Die Auswertung von 18 Studien ergab allerdings, dass nur der Erfolg der Sigmoidoskopie (Enddarmspiegelung) statistisch einwandfrei nachgewiesen werden kann. Menschen, die sich damit untersuchen lassen, leben im Falle der Erkrankung 110 Tage länger als andere.

Einige Ärzte sind der Meinung, die Risiken von Vorsorgeuntersuchungen stünden in keinem vertretbaren Verhältnis zu ihrem Nutzen. Den Patienten drohen Verletzungen durch Endoskope mit allen Gefahren durch Infektionen.

Auch sind die Röntgenstrahlen selber ein Faktor, der zum Entstehen von Tumoren beiträgt. Falsch positive Testergebnisse verursachen nutzlose und schädliche Behandlungen, während falsch negative Resultate den Patienten in trügerischer Sicherheit wiegen. Bei auftretenden Beschwerden wird ein erkrankter Mensch nicht so schnell beim Arzt vorstellig.

Überdiagnosen sind Tumore, die ohne Screening gar nicht ans Tageslicht gekommen wären. Auch einen Schaden hätten sie nicht angerichtet, weil sie sehr langsam wachsen. Trotzdem werden die Patienten den belastenden Behandlungen ausgesetzt.

Diese Vorsorgeuntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet:

Die Brustkrebs-Vorsorge: Ab 30 Jahren jährlich mit Abtastung beider Brüste und sowie der Lymphknoten und bei Auffälligkeiten durch Ultraschall oder Mammographie (Röntgen der Brust).

Die Mammographie wird alle 2 Jahre bei Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren routinemäßig durchgeführt. Das Ergebnis wird doppelbefundet, also von 2 Ärzten beurteilt.

Der Nutzen der generellen Reihen-Mammographieuntersuchung in Deutschland wird durch Studien allerdings nicht stichhaltig belegt. Andere Länder z.B. Australien und Dänemark haben daher entschieden, diese nicht generell zur Krebsvorsorge durchzuführen.

Gebärmutterhalskrebs: Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren jährlich (schriftliche Einladung durch die Kasse alle 5 Jahre). Abtastung sowie Probenentnahme aus dem Gebärmutterhals. Daneben wird auf stattgehabte Infektionen mit Papillomviren (HPV-Test) untersucht. Bei verdächtigen Befunden erfolgt eine endoskopische Untersuchung.

Bei Frauen im Alter von 35 bis 65 Jahren werden diese Untersuchungen ebenfalls jährlich durchgeführt, der HPV-Test allerdings nur alle 3 Jahre.

Gegen Gebärmutterhalskrebs gibt es seit dem Jahr 2006 eine Impfung, die allerdings mehr als umstritten ist. Warum ich diese Impfung auf gar keinen Fall empfehle, lesen Sie im Artikel: Krebs-Impfung.

Diese Gebärmutterhalskrebs-Impfung muss vor dem ersten sexuellen Kontakt verabreicht werden, da die Papillomviren sich bereits nach einer ersten sexuellen Aktivität in den Zellen des Gebärmutterhalses einnisten.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfung bei Mädchen (und Jungen wegen Analkrebs und Mundhöhlenkrebs) von 9 bis 14 Jahren, in Einzelfällen auch danach.

Bei älteren Frauen, bzw. jenen, die bereits sexuelle Kontakte hatten, zahlen die Kassen die reguläre Untersuchung in Form eines PAP-Abstriches, der allerdings auch Schwachpunkte hat und umstritten ist. Angeraten wird die Untersuchung erstmals ab etwa dem 20. Lebensjahr.

Früherkennungs-Darmspiegelung: Männer ab 50 Jahren 2 Mal im Abstand von 10 Jahren. Ersatzweise ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl, kann vom Patienten gewählt werden, wird dann alle 2 Jahre erstattet. Wird die Darmspiegelung erst im Alter von über 65 Jahren beantragt, erstattet dies die gesetzliche Krankenkasse nicht. Entsprechend gelten diese Bestimmungen für Frauen ab 55 Jahren.

Prostatauntersuchung: Ab 45 Jahre jährlich. Abtasten der Prostata über den Enddarm zur Erkennung von Veränderungen. Bei verdächtigem Befund erfolgt ein PSA-Test (prostataspezifisches Antigen).

Hautkrebs-Vorsorge: Ab 35 Jahren alle 2 Jahre. Inaugenscheinnahme der Haut, gegebenenfalls mit einer speziellen Lupe. Bei Auffälligkeiten wird der Leberfleck entfernt und untersucht.

Untersuchungen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet:

In Bezug auf Kehlkopfkrebs wird die Untersuchung vor allem starken Rauchern empfohlen. Sie erfolgt durch ein regelmäßiges Ansehen des Rachens durch den HNO-Arzt, sowie Lautieren, um die Stimmbänder-Beweglichkeit zu testen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.

Bei Brustkrebs und Darmkrebs gibt es unterdessen zusätzlich die Möglichkeit, anhand einer genetischen Untersuchung eine mögliche Vorbelastung im Sinne eines erhöhten Risikos einschätzen zu können. Diese kommen jedoch nur zur Anwendung bei hoher familiärer Belastung mit genau dieser Krebsart.

Spätestens bei folgenden Anzeichen sollten Sie vorsorglich einen Arzt aufsuchen:

  • plötzlicher starker Gewichtsverlust ohne bekannte Ursache
  • anhaltende, ungeklärte Bauchschmerzen
  • Blut im Urin
  • Veränderungen der Brustform oder Knoten in der Brust
  • Blutungen oder Absonderungen aus der Brust
  • Blutungen außerhalb der Menstruation
  • Veränderungen der Hodenform oder -größe, oder Knoten in den Hoden
  • Wunden, die über Wochen nicht heilen
  • Muttermale und Hautflecken, die schnell wachsen, bluten oder jucken
  • hartnäckige Heiserkeit oder Schluckbeschwerden (ohne begleitende Erkältung),
  • andauernder Husten ungeklärter Ursache, Bluthusten

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Dieser Beitrag wurde am 14.05.2023 erstellt und letztmalig am 02.01.2024 aktualisiert.

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